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Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi)
Soziotherapie – ein neues Hilfe-Angebot für psychisch kranke Menschen
Mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 wurde die Soziotherapie als neues
Hilfeangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen
eingeführt (SGB V, § 37a).
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist Leistungserbringer für
Soziotherapie.
Durch eine Soziotherapie soll psychisch kranken Menschen geholfen
werden, ärztliche und ärztliche verordnete Leistungen in
Anspruch zu nehmen. Krankenhausbehandlung soll vermieden oder
verkürzt werden. Auch sollen psychosoziale Defizite abgebaut
werden. Die Integration in die Gemeinschaft und die
Kontaktfähigkeit sollen gefördert werden.
Eine Soziotherapie wird in der Regel von einem Facharzt für
Psychiatrie verordnet. Gemeinsam von Facharzt, Sozialpsychiatrischen
Dienst und der oder dem Betroffenen wird dann ein Betreuungsplan mit
den Inhalten der Soziotherapie erstellt. Die Soziotherapie wird vom
Sozialpsychiatrischen Dienst bei der zuständigen Krankenkasse
beantragt. Es können maximal 120 Stunden Soziotherapie innerhalb
von drei Jahren an Anspruch genommen werden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes gerne zur
Verfügung.
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