Betreutes Wohnen in Familien bedeutet die Aufnahme eines psychisch
behinderten Menschen in einer Gastfamilie. Die Familie erhält
für ihre Aufwendungen ein Betreuungsgeld in Höhe von
monatlich ca. 800 Euro.
Bewohner und Gastfamilie werden durch den Fachdienst beraten und
betreut.
Kostenträger der Maßnahme ist in der Regel der
zuständige Sozialhilfeträger.
Die Gastbewohner sind aufgrund ihrer psychischen Behinderung zu einem
eigenständigen Leben mit selbständiger
Haushaltsführung
meist nicht in der Lage und ambulante Angebote können den
notwendigen Hilfebedarf nicht ausreichend erbringen.
Für einen großen Teil langjährig Erkrankter
stellt die
Integration in eine Gastfamilie häufig die einzige Alternative
zu
einem Leben in stationären Einrichtungen dar.
Auch bei jüngeren Betroffenen, deren Erkrankung meist
wechselhaft
ausgeprägt verläuft, können durch das
Betreute Wohnen in
Familien Daueraufenthalte in Heimen verhindert werden.
Zur Aufnahme eines psychisch Behinderten eignen sich neben Familien
auch Einzelpersonen und Lebensgemeinschaften, welche die Voraussetzung
für eine positive Integration erfüllen.
Die bestehenden Betreuungsverhältnisse werden von den
Fachkräften des Dienstes begleitet. Dies erfolgt u.a. durch
regelmäßig stattfindende Hausbesuche. Auch zwischen
den
Hausbesuchsterminen bieten die Mitarbeiter des Dienstes bei aktuellen
Entwicklungen ihre Unterstützung an.
Das Betreute Wohnen in Familien wird vom Weinsberger Hilfsverein seit
1992 angeboten.
Zielgruppe
Die Voraussetzungen für den
Betroffenen sind:
- eine psychische Behinderung, die eine Unterbringung in einer
stationären Einrichtung
erfordern würde
- die Bereitschaft zu einem Leben in familiärem Rahmen
- die Fähigkeit sich in die jeweilige Familienstruktur zu
integrieren
Die Voraussetzungen für die
Gastfamilie sind:
- die Akzeptanz psychisch kranker Menschen in ihrer Behinderung
- das Erbringen notwendiger Hilfen bei der Alltagsbewältigung
- die Fähigkeit individuell mit den Einschränkungen
des Gastbewohners umzugehen
und adäquat auf dessen Verhalten
zu reagieren
Angebote
Für die Betroffenen:
- Suche geeigneter Gastfamilien die einen
psychisch Kranken bei sich aufnehmen möchten
- Kontaktaufnahme und Probewohnen in Gastfamilien
- nach erfolgter Aufnahme die weitere Betreuung des Gastbewohners
Für die Gastfamilie:
- die Möglichkeit eines sozialen Engagements bei angemessener
finanzieller Vergütung
- Begleitung des Pflegeverhältnisses und Förderung
des Integrationsprozesses
Die Heilbronner Stimme stellte das Betreute Wohnen in Familien am 13.01.2009 in einem Artikel vor, der hier nachgelesen werden kann.
Weitere Informationen finden Sie in dem
überregionalen BWF-Portal www.bwf-info.de.
Kontakt
Weinsberger Hilfsverein e.V.
Betreutes Wohnen in Familien
Mönchseestr.43, 74072 Heilbronn
Fax: 07131 5945271
E-Mail: bwf@hilfsverein.org
Andreas Haehnle 07131 5945418
Peter Kungl 07131 5945417
Jesus Trejo 07131 5945416